musical.ly
„musical.ly ist cool, weil ich ganz schnell tolle Musikvideos erstellen kann. Außerdem kann ich mir die Videos von anderen ansehen und von denen Ideen für Dance Moves oder Stylings holen.“ Elena (11 Jahre)

Was ist musical.ly?
musical.ly ist ein soziales Netzwerk zum Erstellen, Teilen und Betrachten von bis zu 15 Sekunden langen Videos, auch Musicallys genannt. Die Anwendung wurde von den Chinesen Louis Yang und Alex Zhu in Shanghai entwickelt und wird inzwischen von einer Außenstelle in San Francisco weiterentwickelt. Der Wert des Unternehmens musical.ly Inc. betrug im Dezember 2016 700 Millionen Euro.

Altersbeschränkung: ab 13 Jahren (laut AGB)

Funktionen
Nutzer können die Videos direkt mit der App aufnehmen und im Anschluss mit verschiedenen Filtern versehen. Funktionen wie Zeitraffer und Zeitlupe machen die Videos zusätzlich interessant. Die erstellten Videos können außerhalb der App auf dem Handy gespeichert oder gepostet werden. Je nach Einstellungen sind die veröffentlichten Videos nur für Freunde oder für alle sichtbar. Wie bei sozialen Netzwerken üblich, kann man Hashtags nutzen und die Videos anderer kommentieren
oder liken.

Man kann zwei Arten von Musicallys unterscheiden:

1. Klassische, selbst gefilmte Handyvideos mit einer eigenen Bild- und Tonspur. Diese können bis zu 15 Sekunden lang sein, werden meistens mit der Handykamera aufgenommen und direkt hochgeladen.

2. Voll-Playback Videos zu Liedern oder lustigen Zitaten. Für diese Art von Videos hört man sich zunächst die originale Tonspur an. Bei der Aufnahme des Videos wird diese Tonspur erneut abgespielt und man bewegt seine Lippen synchron dazu (Lip Syncing). Die App fügt nun das eigene Video und die originale Tonspur zusammen.

Bei dem Großteil der Videos handelt es sich um Voll-Playback-Videos. Die Muser genannten Nutzer können hierfür auf eine Bibliothek von über einer Million Liedern in der App zurückgreifen. Alternativ kann man auch eigene, auf dem Handy gespeicherte Lieder nutzen.

Warum mögen Jugendliche musical.ly?
• Nutzer können mit wenig Aufwand semi-professionell wirkende Ergebnisse erzielen. Viele Kinder und Jugendliche haben den Wunsch, eigene Videos zu produzieren und diese Ihren Freunden und/oder der ganzen Welt zugänglich zu machen. Gute YouTube-Videos zu produzieren ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Bei musical.ly haben Anfänger ihr erstes Video in wenigen Sekunden erstellt, Freunde gefunden und Likes gesammelt.

• Es gibt die Möglichkeit, mit anderen Nutzern Duette aufzunehmen. Der Duett-Partner muss dafür nicht vor Ort, sondern lediglich bei musical.ly angemeldet sein.

• Die Videos können auf dem Handy gespeichert und auf anderen sozialen Netzwerken, wie zum Beispiel Instagram oder WhatsApp, gepostet werden.

• Die Option, auch lustige Zitate im Voll-Playback aufzunehmen, bietet Jugendlichen
weitere Möglichkeiten sich auszuprobieren.

 

Hinweise für Eltern
Mindestalter:
Auch wenn Musical.ly laut AGB ein Mindestalter von 13 Jahren verlangt, ist dieses soziale Netzwerk besonders bei Kindern zwischen 9 und 13 Jahren beliebt. Diese Altersgruppe befindet sich in einer Phase der Identitätsfindung. Mit musical.ly können sie spielerisch in verschiedene Identitäten schlüpfen, die Verkörperung dieser Identität dann an ihre Freunde senden und testen, wie sie ankommt. Auch spielt der Wunsch nach „Fame“ (siehe Kapitel A5) in dieser Lebensphase eine
größere Rolle. Jugendliche ab 13 nutzen aktuell eher Snapchat und Instagram, um Inhalte zu teilen.

Profileinstellungen:
Achten Sie auf die Profileinstellungen Ihrer Kinder. Bei der Anmeldung bei musical.ly ist das Profil als öffentlich voreingestellt. Das heißt, dass die produzierten Videos für alle Nutzer sichtbar sind. Es ist ratsam, die Einstellungen auf „privates Konto“ zu stellen, so dass nur vorher hinzugefügte Personen Zugriff auf die Videos haben. Zu beachten ist außerdem, dass sich musical.ly laut Nutzungsbedingungen vorbehält, die Videos für andere Zwecke, vor allem Werbezwecken, zu nutzen. Das gilt auch für Videos im Privatmodus.

Urheberrecht:
Nutzt man Songs, die auf dem eigenen Handy gespeichert sind, muss man vorsichtig sein, zumindest, wenn man nicht selbst Urheber des Liedes ist. Ist man nicht Urheber, müssten die Nutzungsrechte beim Eigentümer der Rechte eingeholt werden. Weniger problematisch ist es, wenn man auf die Songs der musical.ly- Bibliothek zurückgreift. Aber auch hier gewährleistet musical.ly keine hundertprozentige
Rechtssicherheit. In jedem Fall ist es ratsam, die erstellten Videos nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich zu machen und nicht im öffentlichen Modus zu verbreiten. Tritt man nicht alleine in dem Video auf, ist es ebenfalls wichtig, dass jeder, der gezeigt wird, mit der Veröffentlichung auch einverstanden ist.